Vor fast 60 Jahren bezeichnete der Bundesgerichtshof Sinti und Roma als „Landplage“. Die heutige Präsidentin des Gerichts hat sich nun deutlich von dem damaligen Urteil distanziert.
Heidelberg – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich von einem rassistischen Urteil aus dem Jahr 1956 distanziert, in dem Angehörige der Sinti und Roma unter anderem als „Landplage“ bezeichnet wurden. Man könne sich für diese Rechtsprechung nur schämen, sagte BGH-Präsidentin Bettina Limperg bei einem Besuch des Dokumentationszentrums der Sinti und Roma in Heidelberg.WERBUNGANZEIGEhttps://cfe044f86cb1743f6aad1ee13a08dd35.safeframe.googlesyndication.com/safeframe/1-0-37/html/container.html
Der BGH lehnte es damals ab, einem „Zigeunermischling“ Entschädigung für seine Zwangsumsiedlung im Jahre 1940 zu zahlen. Die von den Nazis betriebene Ausgrenzungs- und Umsiedlungspolitik der „Zigeuner“ sei nicht „rassisch“ motiviert gewesen, sondern eine damals „übliche polizeiliche Präventivmaßnahme“ zur „Bekämpfung der Zigeunerplage“.
Romani Rose, der Vorsitzende des Zentralrats der Sinti und Roma, hatte sich Ende Oktober auf einer Veranstaltung in Karlsruhe eine Distanzierung von diesem Urteil gewünscht. Nun vereinbarten der Zentralrat und Limperg darüber hinaus, zusammen mit Wissenschaftlern die BGH-Rechtsprechung und ihre Folgen weiter aufzuarbeiten. sms/dpa