Bislang werden antiziganistische und islamfeindliche Straftaten in Deutschland nicht gesondert erfasst. Das soll sich jetzt ändern.
Aufgrund der aktuellen Zunahme von Gewaltakten und Hasspropaganda gegen Muslime soll die Polizei nach Informationen des „Tagesspiegel“ – ab dem Jahr 2017 – endlich auch weitere Tatkategorien erfassen. Eine von der Innenministerkonferenz beauftragte Expertengruppe habe dies empfohlen. Das Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität (PMK)“ werde demnach erweitert: Erfasst werden sollen in Zukunft auch islamfeindliche Straftaten sowie christenfeindliche und antiziganistische Delikte, also Straftaten gegen Sinti und Roma.
Über das Ausmaß des Problems des Antiziganismus lagen bisher keine offiziellen Polizeidaten vor. Und das obwohl der sogenannte PMK-Katalog („Themenfeldkatalog Politisch motivierte Kriminalität“) bundesweit Straftaten mit (mutmaßlich) politischem Hintergrund penibel erfasst. Links- wie rechtsextreme Gewaltakte werden darin ebenso verzeichnet wie Propagandadelikte. Der Themenfeldkatalog sieht für die Einordung der Delikte (Stand 2013) angeblich 22 Oberbegriffe und rund 120 Unterthemen vor. Auch Aktionen radikaler Tierschützer finden beispielsweise als eigene Kategorie Eingang in die Statistik – nicht aber antiziganistische Gewalt. Straftaten gegen Roma und Sinti werden, wie auch Gewalt gegen Muslime, einfach pauschal unter dem wenig aussagekräftigen Oberbegriff „Hasskriminalität“ subsumiert; eine eigene Kategorie wie „Antisemitismus“ gibt es nicht. Rückschlüsse auf Art, Ausmaß und Entwicklung der jeweiligen Straftaten lässt diese Form der Erfassung nicht zu. Genau das wäre aber Sinn und Zweck der Statistik.
(dROMa)