Das ERRC ist zutiefst besorgt über Medienberichte, aus denen hervorgeht, dass eine spezielle Polizeieinheit zusammen mit der regulären Polizei exzessive und willkürliche Gewalt angewendet hat, als sie ein Roma-Viertel betraten, um einen Mann zu verhaften, der dies getan hatte während des Urlaubs aus dem Gefängnis ein Verbrechen begangen. Rund 50 Polizisten setzten am 5. Mai Gewalt gegen Roma ein und richteten sich im Verlauf der Operation wahllos gegen Personen, darunter auch Frauen.
Roma aus dem Stadtteil Topana teilten dem ERRC mit, dass Beamte gewaltsam mehrere Roma-Häuser und Geschäfte betreten hätten, ohne eine Erklärung abzugeben. Menschen belästigen und schubsen, oft in Gegenwart von Kindern. Roma berichteten, dass Polizisten sie mit Fäusten und Polizeiknüppeln getreten und geschlagen hätten. Rund zehn Roma wurden zusammengeschlagen, darunter drei Frauen.
Offizielle Berichte besagen, dass Roma sich der Verhaftung widersetzten und Steine auf Polizeikräfte warfen. Augenzeugenberichte zeigen jedoch deutlich, dass die Reaktion der Polizei wahllos und unverhältnismäßig war. Medien in Mazedonien veröffentlichten ein Video, das die Polizeiaktionen zeigt. Das Innenministerium gab eine Erklärung ab, dass jeder, der glaubt, dass seine Rechte verletzt wurden, eine Beschwerde einreichen sollte. Diese Antwort ist eindeutig unzureichend.
Diese polizeiliche Maßnahme steht im Widerspruch zu den Grundrechten und -freiheiten, die durch die mazedonische Verfassung und die internationalen Menschenrechtsverträge garantiert werden, einschließlich des Rechts auf körperliche und moralische Unversehrtheit, des Rechts auf Freiheit und Sicherheit, des Rechts auf Privatsphäre und letztendlich des Rechts, nicht unterworfen zu sein Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Ein solches Verhalten ist auch nicht mit den nationalen Kodizes vereinbar.
Das ERRC fordert die zuständigen Behörden auf, Folgendes durchzuführen: eine unabhängige, gründliche und wirksame Untersuchung der Rechtmäßigkeit der Polizei und Maßnahmen im Einklang mit den in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Verpflichtungen; sicherzustellen, dass die Untersuchung alle Hinweise auf diskriminierende Maßnahmen oder Vorurteile vollständig untersucht, und den Umfang, die Methoden und die Ergebnisse der Untersuchung in diesem Fall öffentlich zu machen.
Die mazedonische Polizei zielt mit übermäßiger Gewalt auf Roma ab
Budapest, Skopje, 13/05/2013 – Das ERRC ist zutiefst besorgt über Medienberichte, aus denen hervorgeht, dass eine spezielle Polizeieinheit zusammen mit der regulären Polizei exzessive und willkürliche Gewalt angewendet hat, als sie ein Roma-Viertel betraten, um einen Mann zu verhaften, der dies getan hatte während des Urlaubs aus dem Gefängnis ein Verbrechen begangen. Rund 50 Polizisten setzten am 5. Mai Gewalt gegen Roma ein und richteten sich im Verlauf der Operation wahllos gegen Personen, darunter auch Frauen.
Roma aus dem Stadtteil Topana teilten dem ERRC mit, dass Beamte gewaltsam mehrere Roma-Häuser und Geschäfte betreten hätten, ohne eine Erklärung abzugeben. Menschen belästigen und schubsen, oft in Gegenwart von Kindern. Roma berichteten, dass Polizisten sie mit Fäusten und Polizeiknüppeln getreten und geschlagen hätten. Rund zehn Roma wurden zusammengeschlagen, darunter drei Frauen.
Offizielle Berichte besagen, dass Roma sich der Verhaftung widersetzten und Steine auf Polizeikräfte warfen. Augenzeugenberichte zeigen jedoch deutlich, dass die Reaktion der Polizei wahllos und unverhältnismäßig war. Medien in Mazedonien veröffentlichten ein Video, das die Polizeiaktionen zeigt. Das Innenministerium gab eine Erklärung ab, dass jeder, der glaubt, dass seine Rechte verletzt wurden, eine Beschwerde einreichen sollte. Diese Antwort ist eindeutig unzureichend.
Diese polizeiliche Maßnahme steht im Widerspruch zu den Grundrechten und -freiheiten, die durch die mazedonische Verfassung und die internationalen Menschenrechtsverträge garantiert werden, einschließlich des Rechts auf körperliche und moralische Unversehrtheit, des Rechts auf Freiheit und Sicherheit, des Rechts auf Privatsphäre und letztendlich des Rechts, nicht unterworfen zu sein Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Ein solches Verhalten ist auch nicht mit den nationalen Kodizes vereinbar.
Das ERRC fordert die zuständigen Behörden auf, Folgendes durchzuführen: eine unabhängige, gründliche und wirksame Untersuchung der Rechtmäßigkeit der Polizei und Maßnahmen im Einklang mit den in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Verpflichtungen; sicherzustellen, dass die Untersuchung alle Hinweise auf diskriminierende Maßnahmen oder Vorurteile vollständig untersucht, und den Umfang, die Methoden und die Ergebnisse der Untersuchung in diesem Fall öffentlich zu machen.
Quelle: ERRC