Ob jemand zu einer ethnischen Minderheit gehört, hat die Behörden nicht zu interessieren. Dennoch finden sich in den Akten der Berliner Polizei Begriffe wie „Roma“, „Sinti“ oder „Zigeuner“. Die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte hat das nun beanstandet.
Der Enkeltrick ist eine Form des Betrugs, bei dem Täter sich als Verwandte, manchmal auch als Handwerker, ausgeben, um in Wohnungen zu kommen oder sich Geld zu erschleichen. Vor allen ältere Menschen werden zu Opfern solcher Trickdiebstähle. Die Polizei hat in den vergangenen Jahren viel getan, um über diese Art des Verbrechens aufzuklären und die Drahtzieher zu fassen. Die Berliner Polizei ist dabei jedoch über das Ziel hinausgeschossen. Sie hat die Trickdiebstähle nicht nur verfolgt, sondern die Taten in internen Vorgängen auch immer wieder mit einer ethnischen Minderheit verknüpft: den Sinti und Roma.
So vermerkte die Berliner Polizei nach SZ-Informationen allein 2017 in 31 Fällen Begriffe wie „Roma“, „Sinti“ oder „Zigeuner“. Die Angaben fanden sich in Strafanzeigen, Durchsuchungs-, Zwischen- oder Schlussberichten an die Staatsanwaltschaft, oft waren es einfach nur Zitate aus Zeugenvernehmungen. Immer wieder aber wurden solche Bezeichnungen auch anlasslos in Verbindung mit Trickdiebstählen benutzt. Und Letzteres ist nach Ansicht der Berliner Landesdatenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk rechtswidrig.
Denn die Polizei darf die ethnische Zugehörigkeit eines Menschen nur unter ganz bestimmten Bedingungen verwerten. Etwa, wenn sie für die Fahndung notwendig ist oder ein fremdenfeindliches oder rassistisches Motiv infrage kommt. Ansonsten habe die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder einer „Volkszugehörigkeit“ nichts in den Akten verloren, heißt es aus dem Büro der Berliner Landesdatenschutzbeauftragten. Sie hat das nun förmlich beanstandet – das ist die schärfste Maßnahme, die sie zur Verfügung hat.
Einst gab es bei der Berliner Polizei ein „Zigeunerreferat“
Die Polizei ist nun aufgefordert, selbständig zu prüfen
Quelle: Süddeutsche Zeitung