Entnazifizierung per Gerichtsbeschluss
Ein Budapester Gericht hat in erster Instanz einer Klage der neonazistischen Partei Jobbik stattgegeben, die es dem Historiker László Karsai untersagt, die neonazistische Partei Jobbik als neonazistisch zu bezeichnen. In seiner Begründung entfaltet der Richter das neue – regierungskonforme – Standardmodell eines amtlichen Geschichtsrevisionismus´, das vor allem die „Entnazifizierung“ der Horthy-Zeit und ihrer Folgen zum Ziel hat.
Adaptierte, aber eindeutige Anklänge an die Pfeilkreuzler. Die diversen “Garden” sind unmittelbar mit Jobbik verknüpft, Parteichef Vona ist sogar Mitgründer. Nun sind sie offiziell entnazifizert…
Der allgemein anerkannte Historiker tat die nun strafbewährte Aussage in einem TV-Programm auf dem Privatsender ATV und soll sich dafür öffentlich entschuldigen. Der Sender ATV wurde für die behandelte Sendung von 2011, aber auch schon für andere „nicht wertneutrale“ Berichterstattung im Zusammenhang mit Jobbik in jüngerer Zeit schon mehrfach vom Medienrat mit Bußen und Unterlassungsanweisungen belegt und darf Jobbik nun nicht einmal mehr als „rechtsextrem“ betiteln. Doch das genügte der Jobbikschen Juristen-Maschinerie nicht, sie wollen Satisfaktion durch den Rechtstaat. Diese bekamen sie nun.
Quelle: Pestzer Lloyd