Bislang werden antiziganistische und islamfeindliche Straftaten in Deutschland nicht geson­dert er­fasst. Das soll sich jetzt ändern.

Aufgrund der aktuellen Zunahme von Gewaltakten und Hasspropaganda gegen Muslime soll die Polizei nach Informationen des „Tagesspiegel“ – ab dem Jahr 2017 – endlich auch weitere Tatkategorien erfassen. Eine von der Innenministerkonferenz beauftragte Expertengruppe habe dies empfohlen. Das Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität (PMK)“ werde demnach erweitert: Erfasst werden sollen in Zukunft auch islamfeindliche Straftaten sowie christenfeindliche und antiziganistische Delikte, also Straftaten gegen Sinti und Roma.

Über das Aus­maß des Problems des Anti­ziganismus la­gen bisher keine offiziellen Polizeidaten vor. Und das obwohl der so­genann­te PMK-Katalog („Themenfeld­katalog Politisch motivierte Kriminalität“) bun­des­weit Straf­taten mit (mut­maß­lich) politischem Hintergrund pe­nibel er­fasst. Links- wie rechtsextreme Gewalt­akte wer­den darin ebenso verzeich­net wie Propaganda­delikte. Der Themen­feld­katalog sieht für die Ein­ordung der Delikte (Stand 2013) angeblich 22 Ober­begriffe und rund 120 Unter­themen vor. Auch Aktio­nen radikaler Tierschützer fin­den bei­spiels­weise als eige­ne Kate­gorie Ein­gang in die Statistik – nicht aber anti­ziga­nis­ti­sche Gewalt. Straf­ta­ten gegen Roma und Sinti wer­den, wie auch Gewalt gegen Mus­lime, ein­fach pauschal unter dem wenig aus­sage­kräf­tigen Ober­begriff „Hasskriminalität“ sub­sumiert; eine eigene Kate­gorie wie „Antisemitismus“ gibt es nicht. Rück­schlüs­se auf Art, Aus­maß und Ent­wick­lung der jewei­ligen Straftaten lässt diese Form der Erfassung nicht zu. Genau das wäre aber Sinn und Zweck der Statistik.

(dROMa)