Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einer Romni aus Mazedonien den Flüchtlingsstatus zuerkannt. Sie wurde als Aktivistin politisch verfolgt.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einer Romni aus Mazedonien den Flüchtlingsstatus zuerkannt. Sie wurde als Aktivistin politisch verfolgt.
BREMEN taz | Die Klage, über die Ende September das Verwaltungsgericht Oldenburg entschied, hätte zu einem weiteren der vielen tausend Fälle werden können, bei denen der Asylantrag eines Rom oder einer Romni aus dem Westbalkan abgelehnt wird. Zu einem Antrag, der als „offensichtlich unbegründet“ zu gelten hat und dann zu den anderen 99 Prozent abgelehnter Fälle in die Statistik eingeht, mit der politisch begründet wird, dass etwa Mazedonien auch für Roma „sicher“ sei. Doch diesmal kam es anders.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einer Romni aus Mazedonien den Flüchtlingsstatus zuerkannt. In Mazedonien drohe ihr aufgrund ihrer Tätigkeit für eine Roma-Organisation „politische Verfolgung“, heißt es in dem Urteil (AZ: 6 A 32/15). Und: „Die Verfolgungshandlungen gehen von der Polizei aus.“ Entsprechend sei die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge aufzuheben, das 2013 den Asylantrag der Frau ablehnte und ihr die Abschiebung androhte.Anzeigehttps://7ae6a790ffb1a1bef314accc02ef3659.safeframe.googlesyndication.com/safeframe/1-0-37/html/container.html
Mazedonien steht mit Serbien und Bosnien-Herzegowina seit Ende 2014 auf jener Liste „sicherer Herkunftsstaaten“, die Ende dieser Woche durch Bundestag und Bundesrat um Albanien, Kosovo und Montenegro erweitert werden soll. Organisationen wie Pro Asyl kritisieren dies als eine Aushöhlung des individuellen Rechts auf Asyl. Mehr…
Quelle: taz